Offen für Gott –
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Benediktinerinnen Priorat
Marienrode
Offen für Gott – offen fürs Leben | Benediktinerinnen Priorat Marienrode

Rahmenordnung für die Oblatinnen und Oblaten des Klosters Marienrode

Eingang zum Kloster Marienrode

Eingang zum Kloster Marienrode

Grundlagen

Die Oblation ist Ausdruck einer Berufung von Männern und Frauen zu einem geistlichen Leben nach der Regel und dem Vorbild des heiligen Benedikt

  • in einem Leben außerhalb des Klosters,
  • in dauerhafter Beziehung zu einer bestimmten benediktinischen Klostergemeinschaft,
  • mit dem Ziel einer Verwirklichung der benediktinischen Grundhaltungen (stabilitas = Beständigkeit, conversatio morum = Bereitschaft zu ständigem Wandel und Neubeginn – Umkehr, oboedientia = Gehorsam) im gelebten Alltag.

Aufnahme in die Probezeit

Der Oblation geht eine Probezeit voraus, in der sowohl der Kandidat/ die Kandidatin als auch die Klostergemeinschaft, vertreten durch ihre Oblatenrektorin, die Berufung und die Eignung zu einem Leben als Oblate/ als Oblatin überprüft.

  • Der Kandidat/ die Kandidatin stellt schriftlich einen Antrag zur Aufnahme in die Probezeit und legt dabei seine/ ihre Motive dar.

  • Zur Probezeit gehören Gespräche mit der Oblatenrektorin und die Teilnahme an den Oblatentreffen.

Nach Ablauf der Probezeit – mindestens ein Jahr – ist das Ablegen der Oblation möglich, sofern die Oblatenrektorin und die Priorin zustimmen. Sind in dieser Zeit die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt worden oder werden andere Bedenken geltend gemacht, verlängert sich die Probezeit.

Die Oblationsformel lautet

Ich, N.N., bringe mich als Oblate/ als Oblatin des Konventualpriorates Unserer Lieben Frau zu Marienrode Gott dar und verspreche im Vertrauen auf die Fürsprache der Gottesmutter Maria und aller Engel und Heiligen, im Geist des heiligen Benedikt nach der Weisung des Evangeliums zu leben, mich selbst zu verleugnen und Christus nachzufolgen.
Dieses Versprechen lege ich vor Gott und allen Heiligen ab, in Gegenwart der Priorin, Sr. N., und der hier anwesenden Schwestern und Gläubigen.
Zur Bekräftigung habe ich diese Urkunde eigenhändig geschrieben.

Bedeutung der Oblation

Wer sich in der Oblation an Gott verschenkt hat (Oblate = der/die an Gott Verschenkte), ist gerufen, sein Taufgelübde in der Nachfolge Christi bewusst zu leben und der Liebe Christi nichts vorzuziehen. Er trachtet danach, Gott die erste Stelle in seinem Leben zu geben in der täglichen Umkehr aus dem nur Eigenen zu dem, was Gottes ist. Der Oblate/ die Oblatin verwirklicht dies in der treuen Erfüllung seiner/ ihrer ehelichen, familiären und beruflichen Aufgaben und in allen Bereichen und Situationen, die sein/ ihr Leben in der Welt mit sich bringt.

Die Oblation ist eine persönliche Lebensentscheidung und bedeutet nicht nur die Aufnahme in den Freundeskreis des Klosters. Die Oblation begründet eine dauerhafte geistliche Gemeinschaft mit dem Kloster im Gebet, in gegenseitiger Anteilnahme und Hilfeleistung.

Verpflichtungen, die sich aus der Oblation ergeben

Im Besonderen verpflichten sich Oblaten/ Oblatinnen,

  • durch Eucharistie und Stundengebet in dem ihnen möglichen Maß am Beten der klösterlichen Gemeinschaft teilzunehmen und geistlicher Lesung, besonders der Heiligen Schrift, einen bevorzugten Raum zu geben,
  • regelmäßige Kontakte zu unserem Kloster zu pflegen: wenn möglich durch gelegentliche Mitfeier unserer Gottesdienste, durch Besuche, Teilnahme an den Oblatentreffen oder – bei Hinderungsgründen – schriftlich Kontakt aufzunehmen,
  • das Kloster durch Gebet und eventuell – nach Absprache – durch praktische Hilfe zu unterstützen,
  • Kontakt zu anderen Oblaten/ Oblatinnen zu halten, soweit möglich auch wenn diese krank oder hilfsbedürftig sind, und ihnen in geschwisterlicher Gesinnung verbunden zu sein,
  • mit allem Geschaffenen sorgsam umzugehen,
  • sich entsprechend dem Anliegen des heiligen Benedikt um Gastfreundschaft zu bemühen,
  • den christlichen Glauben erfahrbar im familiären und beruflichen Umfeld zu leben.

Erneuerung der Oblationsverpflichtung

Die Oblation wird jährlich erneuert: im Rahmen eines Gespräches im zeitlichen Raum des Oblationstages oder im Rahmen eines Oblatentreffens.
Sollte ein Kommen nach Marienrode nicht möglich sein, ist die Erneuerung des Oblationsversprechens nach Absprache mit der Oblatenrektorin schriftlich möglich.

Lösung der Oblation

Die Oblation ist kein Gelübde, sondern ein Versprechen, mit dem zwar nicht leichtfertig umgegangen werden darf, das aber von Seiten des Oblaten/ der Oblatin jederzeit gelöst werden kann. Aus einem schwerwiegenden Grund kann die Oblation von Seiten des Klosters gelöst werden. Ein schwerwiegender Grund ist die Nichteinhaltung der oben angegebenen Oblationsverpflichtungen über längere Zeit.

Heimgang eines Oblaten/ einer Oblatin

Wer vom Heimgang eines Mitoblaten/ einer Mitoblatin erfährt, gedenkt seiner/ ihrer bei der Eucharistiefeier und im Gebet.
Für jeden heimgegangenen Oblaten/ für jede heimgegangene Oblatin wird in seinem/ ihrem Kloster Marienrode die Eucharistie gefeiert.

Kloster Marienrode
Auf dem Gutshof
31139 Hildesheim
Tel.: 05121 / 9 30 41 - 0
Fax: 05121 / 9 30 41 - 60
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Bank: Commerzbank Hildesheim
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Exerzitienhaus
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Klosterladen
Tel.: 05121 / 9 30 41 - 32
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr, Sa: 09:30 - 11:15 Uhr und 14:30 - 16:30 Uhr
Mi, So: geschlossen


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