Noviziat
Das Noviziat ist eine in der Regel zweijährige Zeit der Erprobung und Ausbildung. Die Novizin erhält das Ordensgewand.
Wird in der Zeit des Postulats deutlich, dass die Postulantin sich in die klösterliche Gemeinschaft und ihre Lebensweise einfügen kann, dann wird sie zum Noviziat zugelassen. Sie wird eingekleidet und erhält das Ordensgewand.
„Die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen.“ (Ritus der Einkleidung)
Während zwei weiterer Jahre wird geprüft, ob die Novizin „wirklich Gott sucht, ob sie Eifer hat für den Gottesdienst, ob sie bereit ist zu gehorchen und ob sie fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen“. (RB 58,7)
Am Ende der Noviziatszeit zeigt sich, ob die Novizin bereit ist, ihr Leben im Geist des Evangeliums und nach der Regel des hl. Benedikt zu gestalten, „ob sie bereit ist, dem Willen Gottes zu gehorchen, so wie er durch Menschen auf sie zukommt“. (Ritus der Fußwaschung)
„Christus sollen sie überhaupt nichts vorziehen“ (RB 72,11)
„Die Liebe zu Christus soll ihnen über alles gehen“ (RB 5,2)